Grundsätzlich erhält jedes Pferd als Fohlen oder bei einem Eintrag in das Sportpferderegister der FN oder in ein Zuchtbuch eine Lebensnummer. Diese Lebensnummer ist einmalig und dient zur zweifelsfreien Identifizierung des Tieres. Auch bei späteren Eintragungen in zum Beispiel ein anderes Zuchtbuch wird die Lebensnummer beibehalten. Der Aufbau beziehungsweise die Zuteilung der Lebensnummer ist gesetzlich vorgeschrieben und folgt einem europaweit einheitlichen System. |
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Die erwähnten 15 Stellen der Lebensnummer ergeben sich aus dem Umstand, dass die ersten drei Ziffern (Ländercode) gemäß ISO 3166 ausgeführt werden können. In dieser internationalen Norm ist für jedes Land neben einem 2- und 3-stelligem Kürzel eine 3-stellige Kennziffer aufgeführt. Für Deutschland ist dies die Kennziffer 276 (bzw. die Kürzel DE oder DEU). Ersetzt man nun im obigen Beispiel das Kürzel DE durch die Ziffer 276 ergibt sich eine 15-stellige Lebensnummer. Die Lebensnummer kann unterschiedlich im Equidenpass aufgeführt sein: |
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Bei einigen Zuchtverbänden wird die Lebensnummer zusätzlich als Barcode (Strichcode) im Equidenpass vermerkt. Die Ziffern unterhalb des Barcodes entsprechen der Lebensnummer, der Barcode kann mittels eines Scanners maschinell ausgelesen werden. Wichtig: Die letzte Ziffer unterhalb des Barcodes (in diesem Beispiel die Ziffer 8) stellt eine Prüfziffer für den Barcode dar und gehört nicht zur Lebensnummer. |
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Aufschlüsselung der Lebensnummer im Equidenpass: |
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